Gesetzesänderungen 2026: Ein umfassender Guide für Unternehmen
Das Jahr 2026 ist gestartet und bringt wieder einige gesetzliche Neuerungen mit sich, die im Alltag von Unternehmen schnell spürbar werden. Viele Änderungen betreffen ganz direkt das Backoffice: Lohnabrechnung, Rechnungsprozesse, Umsatzsteuer und Compliance. Gerade kleine und wachsende Unternehmen profitieren davon, wenn sie frühzeitig prüfen, was sich ändert und welche Prozesse angepasst werden sollten.
In diesem Leitfaden findest du die wichtigsten Änderungen für 2026 übersichtlich erklärt – inklusive praktischer Hinweise, wie du dich am besten vorbereitest.
1. Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde.
Das betrifft Unternehmen vor allem dort, wo Stundenlöhne knapp über dem Mindestlohn liegen oder viele Beschäftigte in Teilzeit, als Aushilfe oder im Schichtbetrieb arbeiten.
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen sollten ihre Lohnmodelle rechtzeitig prüfen und sicherstellen, dass alle Stunden korrekt erfasst und abgerechnet werden. Auch Zuschläge und Bereitschaftszeiten sollten sauber dokumentiert sein, damit es später keine Diskussionen gibt – zum Beispiel bei Prüfungen.
2. Minijobs: Neue Verdienstgrenze von 603 Euro
Durch die Kopplung an den Mindestlohn steigt 2026 auch die Minijob-Grenze. Die monatliche Verdienstgrenze liegt ab Januar bei 603 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Viele Unternehmen können Minijobber damit etwas flexibler einsetzen. Gleichzeitig lohnt es sich, die vereinbarten Stunden und die Abrechnung im Blick zu behalten. Wenn die Grenze versehentlich überschritten wird, kann das schnell zu Nachforderungen führen.
Praxis-Tipp:
Es ist weiterhin sinnvoll, Minijobber schriftlich bestätigen zu lassen, ob noch weitere Minijobs bestehen. Das schützt Arbeitgeber vor unangenehmen Überraschungen.
3. Umsatzsteuer in der Gastronomie: Speisen wieder mit 7 Prozent
Für Gastronomie- und Verpflegungsbetriebe ist 2026 besonders relevant. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke bleiben weiterhin bei 19 Prozent.
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen müssen ihre Kassen- und Warenwirtschaftssysteme so einstellen, dass Speisen und Getränke eindeutig getrennt werden. Das ist nicht nur für die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung wichtig, sondern auch für die Nachvollziehbarkeit bei Kassenprüfungen.
4. E-Rechnung: 2026 ist das wichtige Übergangsjahr
Die E-Rechnung bleibt auch 2026 eines der wichtigsten Themen für Buchhaltung und Backoffice. Schon seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Gleichzeitig laufen Übergangsregelungen für den Versand weiter, sodass 2026 für viele Unternehmen das Jahr ist, in dem Prozesse wirklich stabil werden sollten.
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen sollten nicht nur „irgendwie“ E-Rechnungen empfangen können, sondern einen sauberen Ablauf definieren. Dazu gehören ein zentraler Eingang, ein verlässlicher Prüf- und Freigabeprozess, eine klare Kontierung sowie eine GoBD-konforme Archivierung. Wichtig ist außerdem, dass PDF-Rechnungen nicht als E-Rechnungen gelten, sondern als „sonstige Rechnungen“.
Hinweis:
Ab 2027 greifen für viele Unternehmen stufenweise strengere Pflichten beim Versand von E-Rechnungen. 2026 ist deshalb der beste Zeitpunkt, um die Umstellung ohne Zeitdruck sauber aufzusetzen.
5. Kurzarbeitergeld bleibt bis Ende 2026 verlängert
Für Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen oder saisonalen Schwankungen umgehen müssen, ist das Kurzarbeitergeld weiterhin ein wichtiges Instrument. Die Regelung zur Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten gilt weiterhin und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Was bedeutet das konkret?
Es lohnt sich, Prozesse und Dokumentation so aufzusetzen, dass Anträge, Arbeitszeitnachweise und interne Freigaben jederzeit nachvollziehbar sind. Das reduziert Aufwand, wenn Rückfragen kommen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.
6. CBAM: Neue Pflichten für bestimmte Importe ab 2026
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM startet ab 1. Januar 2026 in der „definitiven Phase“. Das betrifft Importe bestimmter CO₂-intensiver Waren wie zum Beispiel Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen, die solche Waren importieren, sollten frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind und welche Daten sie von Lieferanten benötigen. In der Praxis ist CBAM häufig ein Thema, das Einkauf und Buchhaltung gemeinsam lösen müssen, weil es um Warenklassifizierung, Nachweise und die spätere Abwicklung geht.
7. EU AI Act: Ab August 2026 wird KI-Compliance wichtiger
Viele Unternehmen nutzen inzwischen KI-Tools, zum Beispiel für Kundenservice, Marketing, Datenanalysen oder Recruiting. Der EU AI Act wird ab 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar.
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen sollten sich 2026 einen Überblick verschaffen, wo KI im Einsatz ist und welche Daten dabei verarbeitet werden. In manchen Fällen können Transparenz- oder Dokumentationspflichten relevant werden. Je früher man das strukturiert aufsetzt, desto weniger Aufwand entsteht später.
8. EU Data Act: Neue Anforderungen für vernetzte Produkte ab September 2026
Der EU Data Act gilt zwar grundsätzlich ab 2025, aber wichtige Pflichten für „connected products“ und damit verbundene Dienste betreffen insbesondere neue Produkte ab 12. September 2026.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unternehmen vernetzte Produkte oder IoT-nahe Services anbietet, sollte es 2026 prüfen, wie Kunden künftig auf die von ihnen erzeugten Daten zugreifen können. Das ist nicht nur eine technische Frage, sondern oft auch ein Thema für Support, Verträge und interne Prozesse.
9. Entgelttransparenz: Umsetzung bis Juni 2026
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn kleine Unternehmen nicht automatisch alle Berichtspflichten großer Konzerne erfüllen müssen, wird das Thema in vielen Betrieben ankommen. Gehaltsstrukturen sollten nachvollziehbar sein, und im Recruiting wird mehr Transparenz erwartet. Wer hier früh Ordnung schafft, vermeidet später unnötige Konflikte.
10. Strengere Regeln gegen Greenwashing ab September 2026
Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden künftig stärker reguliert. Die EU-Richtlinie sieht eine Umsetzung bis März 2026 und eine Anwendung ab 27. September 2026 vor.
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen sollten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Website, Angeboten und Marketingmaterialien überprüfen und sauber belegen können. Das gilt besonders dann, wenn mit Siegeln, Labels oder Kompensationen gearbeitet wird.
11. Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten ab Juli 2026
Für Händler, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, wird 2026 ebenfalls konkret. Verbraucher können ausgediente Einweg-E-Zigaretten ab 1. Juli 2026 an den Verkaufsstellen zurückgeben.
Was bedeutet das konkret?
Betroffene Unternehmen sollten Rücknahme und Entsorgung frühzeitig organisieren und Mitarbeitende informieren, damit der Prozess im Alltag funktioniert.
2026 bringt weniger „Einmal-Themen“ – dafür mehr Umsetzungsdruck
2026 ist für viele Unternehmen ein Jahr, in dem sich gesetzliche Änderungen sehr praktisch auswirken. Besonders wichtig sind die Anpassungen in der Lohnabrechnung (Mindestlohn und Minijobs), die technische und organisatorische Vorbereitung auf die E-Rechnung sowie branchenspezifische Themen wie die Umsatzsteuer in der Gastronomie oder CBAM im Import.
Wer jetzt strukturiert vorgeht, kann viele Änderungen sauber in bestehende Prozesse integrieren – und das Backoffice gleichzeitig modernisieren. Du hast Fragen oder brauchst Unterstützung bei der Umsetzung? Dann melde dich gern bei uns!
