Betriebsveranstaltungen in der Buchhaltung

Von
Julia Scherf
2.1.2025
5
min
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Betriebsveranstaltungen korrekt buchhalterisch und steuerlich erfassen: Ein Leitfaden

Betriebsveranstaltungen sind nicht nur eine großartige Möglichkeit, das Teamgefühl zu stärken und für ein gutes Betriebsklima zu sorgen – sie bergen auch einige buchhalterische und steuerliche Tücken. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst, um Betriebsfeiern steuerlich optimal zu gestalten und korrekt in deiner Buchhaltung abzubilden.

1. Was sind Betriebsveranstaltungen?

Betriebsveranstaltungen sind gesellschaftliche Anlässe, die vom Unternehmen organisiert werden, um das Arbeitsklima zu verbessern. Beispiele sind Weihnachtsfeiern, Sommerfeste oder Betriebsausflüge. Hierbei steht der soziale Charakter im Vordergrund – Veranstaltungen mit rein beruflichem Zweck, wie etwa Schulungen, fallen nicht darunter.

Teilnehmerkreis: Die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Mitarbeitenden offenstehen. Optional dürfen auch deren Angehörige teilnehmen, doch deren Kosten werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet.

2. Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden. Folgendes musst du beachten:

2.1 Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter

Pro Mitarbeiter und Veranstaltung gibt es einen Freibetrag von 110 Euro, der bis zu zwei Mal pro Jahr genutzt werden kann. Kosten, die diesen Betrag überschreiten, sind lohnsteuerpflichtig, können aber pauschal mit 25 % versteuert werden.

  • Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Veranstaltung und Mitarbeiter.
  • Pauschalversteuerung: Übersteigen die Kosten die 110-Euro-Grenze, kannst du den übersteigenden Betrag pauschal versteuern, um die Mitarbeiter nicht zusätzlich zu belasten.
2.2 Verlust des Vorsteuerabzugs

Achte darauf, dass der Vorsteuerabzug verloren geht, wenn der Freibetrag überschritten wird. Dies betrifft sämtliche Ausgaben für die Veranstaltung.

3. So verbuchst du Betriebsveranstaltungen richtig

Die richtige buchhalterische Erfassung ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen und den Überblick zu behalten. Hier ein praktischer Leitfaden:

3.1 Buchungssätze und Konten

Alle Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen gehören auf das Konto „Freiwillige soziale Aufwendungen“. Folgende Buchungen sind vorzunehmen:

  • Kosten innerhalb des Freibetrags (110 €): Freiwillige soziale Aufwendung (SKR03 Konto 4140, SKR04 Konto 6130)
  • Kosten über dem Freibetrag (pauschal versteuert): Freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerpflichtig (SKR03 Konto 4145, SKR04 Konto 6060)
3.2 Aufteilung der Kosten

Um den steuerlich relevanten Freibetrag zu ermitteln, teilst du die Gesamtkosten der Veranstaltung durch die Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter. Beachte, dass nur tatsächliche Teilnehmer berücksichtigt werden.

4. Dokumentation und Nachweise

Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich, um die steuerliche Begünstigung im Zweifel vor dem Finanzamt nachweisen zu können. Hier die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:

  • Einladungen und Teilnehmerlisten: Erfasse alle Teilnehmenden, auch deren Begleitpersonen.
  • Belege und Rechnungen: Markiere auf allen relevanten Belegen, dass sie zur Betriebsveranstaltung gehören, z.B. „Verpflegung Weihnachtsfeier 2024“.
  • Kostenübersicht pro Mitarbeiter: Teile die Gesamtkosten durch die Anzahl der Teilnehmer, um sicherzustellen, dass der Freibetrag von 110 Euro nicht überschritten wurde.

5. Umsatzsteuerliche Behandlung

Grundsätzlich kannst du bei den Kosten für Betriebsveranstaltungen die Vorsteuer geltend machen. Doch Vorsicht: Wird der Freibetrag von 110 Euro überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug für alle damit verbundenen Ausgaben.

Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Vorsteuer für Begleitpersonen, da hier eine private Zuwendung vermutet werden könnte.

Checkliste für Betriebsveranstaltungen

Damit du bei der Organisation und Abwicklung deiner Betriebsveranstaltungen keine wichtigen Punkte übersiehst, hier eine praktische Checkliste:

  • Teilnehmerliste: Erfasse alle Teilnehmenden und deren Status (z.B. Mitarbeiter, Begleitperson).
  • Belege und Rechnungen: Markiere alle Belege mit einem klaren Hinweis auf die Veranstaltung.
  • Kostenberechnung: Teile die Gesamtkosten durch die Anzahl der Teilnehmer, um die pro-Kopf-Kosten zu ermitteln.
  • Pauschalversteuerung: Bereite die pauschale Lohnsteuerveranlagung vor, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Betriebsveranstaltungen sind nicht nur für den Teamgeist wertvoll, sie können auch steuerlich begünstigt werden – vorausgesetzt, du beachtest die relevanten Freibeträge und erfasst die Kosten korrekt in deiner Buchhaltung. Mit der richtigen Planung und einer soliden Dokumentation kannst du deine nächste Betriebsveranstaltung entspannt angehen. Du brauchst Hilfe oder Unterstützung? Melde dich bei uns!