Arbeitnehmerüberlassung: Flexibel Personal einsetzen, ohne ins Risiko zu laufen

Von
Kevin Merken
4.5.2026
7
min
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Arbeitnehmerüberlassung: Flexibel Personal einsetzen, ohne ins Risiko zu laufen

Du hast plötzlich mehr Aufträge als geplant, eine wichtige Person fällt aus oder ein Projekt braucht kurzfristig zusätzliche Unterstützung? Genau in solchen Situationen wirkt Arbeitnehmerüberlassung erstmal wie die einfache Lösung: Du holst dir für eine begrenzte Zeit externe Arbeitskraft ins Unternehmen, ohne direkt selbst einzustellen.

Ganz so locker ist das Thema aber nicht. Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, ist in Deutschland klar geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt das Modell so: Arbeitnehmende arbeiten für eine bestimmte Zeit in einem anderen Unternehmen; der bisherige Arbeitgeber wird zum Verleiher, das aufnehmende Unternehmen zum Entleiher. Grundsätzlich ist dafür eine Erlaubnis erforderlich.

Für kleine und wachsende Unternehmen kann Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll sein. Aber nur, wenn vorher klar ist, wer welche Verantwortung trägt, wie lange der Einsatz dauern soll und welche administrativen Folgen im BackOffice entstehen.

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung konkret?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es drei Beteiligte: den Verleiher, den Entleiher und den Leiharbeitnehmer.

Der Verleiher ist der eigentliche Arbeitgeber. Er schließt den Arbeitsvertrag, zahlt das Gehalt, führt Sozialabgaben ab und bleibt für klassische Arbeitgeberpflichten verantwortlich. Der Entleiher ist das Unternehmen, in dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird. Dort wird die Person in die Abläufe eingebunden, erhält Aufgaben und arbeitet im Tagesgeschäft mit deinem Team.

Genau hier liegt der Unterschied zu einem normalen Dienstleister oder Freelancer. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird die Person typischerweise in deine Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegt deinen Weisungen. Das AÜG beschreibt genau diesen Punkt als zentrales Merkmal der Überlassung.

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag: Dein E-Commerce-Team braucht im Weihnachtsgeschäft zusätzliche Unterstützung im Versand und Kundenservice. Die Person arbeitet mit deinem Ticketsystem, nutzt deine Schichtplanung und erhält Anweisungen von deinem Operations Lead. Das spricht eher für Arbeitnehmerüberlassung als für einen echten Werkvertrag.

Wann Arbeitnehmerüberlassung für kleine Unternehmen sinnvoll sein kann

Arbeitnehmerüberlassung passt vor allem dann, wenn der Bedarf klar befristet ist. Typische Fälle sind saisonale Auftragsspitzen, Elternzeitvertretungen, längere Krankheitsausfälle, kurzfristige Projekte oder Übergangsphasen, bis eine Festanstellung besetzt ist.

Für Gründer und Geschäftsführer hat das einen großen Vorteil: Du bekommst operative Unterstützung, ohne direkt langfristige Personalkosten aufzubauen. Gerade in Phasen mit schwankendem Umsatz oder unsicherem Forecast kann das helfen, die Liquidität zu schonen.

Aber Arbeitnehmerüberlassung ist kein Ersatz für Personalplanung. Wenn du seit zwölf Monaten dauerhaft dieselbe Rolle mit Leiharbeit abdeckst, ist das kein kurzfristiger Engpass mehr, sondern ein struktureller Personalbedarf. Dann solltest du prüfen, ob eine Festanstellung, ein internes Onboarding oder ein externes BackOffice Team langfristig besser passt.

Die Zeitarbeit ist in Deutschland trotz Rückgang weiterhin relevant: Im Juni 2025 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 622.000 Leiharbeitnehmende sozialversicherungspflichtig beschäftigt; ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung lag bei 1,8 Prozent.

Die wichtigsten Regeln, die du kennen solltest

Der wichtigste Punkt zuerst: Arbeitnehmerüberlassung braucht grundsätzlich eine Erlaubnis. Der Verleiher muss diese Erlaubnis besitzen. Als Entleiher solltest du dir die Erlaubnis vor Einsatzbeginn zeigen lassen und intern ablegen. Nicht irgendwo im E-Mail-Postfach, sondern sauber in deiner Vertrags- oder HR-Ablage.

Auch der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss stimmen. Die Überlassung muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet werden. Außerdem muss vor Einsatzbeginn konkret feststehen, welche Person überlassen wird. Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher bedarf der Textform, und der Verleiher muss angeben, ob er die Erlaubnis besitzt.

Dann kommt die Laufzeit: Grundsätzlich darf derselbe Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher eingesetzt werden. Vorherige Einsätze werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Tarifverträge können abweichende Regeln vorsehen.

Für die Vergütung gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Leiharbeitnehmer müssen für die Zeit der Überlassung grundsätzlich die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt erhalten, die für vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb gelten. Tarifverträge können Abweichungen zulassen, aber auch hier gibt es Grenzen, etwa zur stufenweisen Heranführung und zu Mindestentgelten.

Die Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit ändern sich regelmäßig. Für 2025 sah die sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung zum Beispiel 14,53 Euro brutto pro Stunde vom 1. März bis 30. September 2025 vor. Vor jedem Einsatz solltest du deshalb prüfen, welche Untergrenze und welcher Tarifstand aktuell gelten.

Dienstvertrag, Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Gerade digitale Unternehmen rutschen hier schnell in Graubereiche. Ein externer Entwickler, eine Operations-Unterstützung, ein Buchhaltungs-Support oder ein Projektmanager kann Freelancer, Dienstleister oder Leiharbeitnehmer sein. Entscheidend ist nicht nur das Label im Vertrag, sondern die tatsächliche Durchführung.

Ein echter Werkvertrag passt eher, wenn ein klarer Erfolg geschuldet wird: zum Beispiel die Einrichtung eines Zahlungsworkflows, die Migration eines CRM-Systems oder die Erstellung eines Reporting-Dashboards. Der Auftragnehmer organisiert die Umsetzung selbst, trägt eigenes unternehmerisches Risiko und arbeitet nicht wie ein internes Teammitglied nach deinen täglichen Weisungen.

Arbeitet die Person dagegen dauerhaft in deinen Tools, nimmt an internen Daily Meetings teil, bekommt Aufgaben direkt von deinem Teamlead und wird wie ein normaler Mitarbeiter eingeplant, solltest du hellhörig werden. Dann kann eine vermeintlich freie Mitarbeit oder ein Dienstvertrag schnell in Richtung Arbeitnehmerüberlassung kippen. Bei solchen Konstruktionen lohnt sich eine arbeitsrechtliche Prüfung, bevor der erste Arbeitstag startet.

Der BackOfficer Deep-Dive

Aus BackOffice-Sicht wird Arbeitnehmerüberlassung oft unterschätzt. Viele sehen nur die Rechnung des Personaldienstleisters. Operativ hängen aber mehrere Prozesse daran.

Erstens: Vertragsablage. Die Erlaubnis des Verleihers, der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einsatzdauer, konkrete Person, Startdatum, Tätigkeitsbeschreibung und Ansprechpartner sollten zentral dokumentiert sein. Wenn später jemand fragt, wie lange die Person im Unternehmen war, darf die Antwort nicht aus fünf Slack-Nachrichten und drei alten Kalenderterminen rekonstruiert werden.

Zweitens: Kostenstellen und Controlling. Leiharbeit wird häufig falsch eingeordnet. Mal läuft sie unter Fremdleistungen, mal unter Personalkosten, mal irgendwo in „Sonstige betriebliche Aufwendungen“. Für dein Reporting ist das unglücklich. Wenn dein Kundenservice durch Zeitarbeit skaliert, willst du sehen, wie sich diese Kosten auf Deckungsbeitrag, Cashflow und Budgetplanung auswirken.

Drittens: Onboarding und Offboarding. Auch wenn der Leiharbeitnehmer nicht bei dir angestellt ist, braucht er Zugänge, Arbeitsmittel, Sicherheitsunterweisungen, Datenschutzinformationen und klare Zuständigkeiten. Der Entleiher hat Pflichten im Arbeitsschutz und muss Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren.

Viertens: Zeiterfassung. Gerade bei Einsätzen mit Mindestentgelt, Schichtarbeit oder projektbezogener Abrechnung brauchst du saubere Zeiten. Das AÜG enthält für bestimmte Konstellationen Aufzeichnungspflichten zu Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Solche Daten sollten nicht erst am Monatsende per Zuruf eingesammelt werden.

Fünftens: Fristenkontrolle. Die 18 Monate klingen weit weg, sind aber schneller erreicht, als man denkt. Besonders gefährlich wird es, wenn derselbe Leiharbeitnehmer über verschiedene Verleiher oder nach kurzen Pausen wiederkommt. Vorherige Überlassungen können angerechnet werden. Deshalb gehört die Einsatzdauer in ein Fristenboard, nicht nur in den Kopf der HR-Verantwortlichen.

Typische Fehler im Tagesgeschäft

Der erste Fehler: Die Erlaubnis des Verleihers wird nicht geprüft. Gerade bei kleinen Dienstleistern oder „wir kennen da jemanden“-Lösungen kann das teuer werden.

Der zweite Fehler: Der Einsatz wird wie ein Freelancer-Projekt behandelt, obwohl die Person vollständig in dein Team integriert ist. Das ist besonders häufig bei Startups und digitalen Unternehmen, weil Tools, Remote-Arbeit und agile Arbeitsweisen die Grenzen verschwimmen lassen.

Der dritte Fehler: Niemand denkt an Equal Pay, Branchenzuschläge oder Mindestentgelte. Auch wenn der Verleiher für die Lohnzahlung verantwortlich ist, brauchst du als Entleiher korrekte Informationen über vergleichbare Arbeitsbedingungen im Betrieb.

Der vierte Fehler: Die Kosten werden nicht sauber ausgewertet. Arbeitnehmerüberlassung kann kurzfristig flexibel sein, aber bei längeren Einsätzen teuer werden. Ohne Kostenstellen, Monatsabschluss und ordentliches Reporting erkennst du zu spät, ob eine Festanstellung wirtschaftlich sinnvoller wäre.

Der fünfte Fehler: Der Einsatz endet, aber Zugänge, Hardware und interne Berechtigungen bleiben offen. Das ist nicht nur organisatorisch unsauber, sondern auch ein Datensicherheitsrisiko.

Was passiert, wenn Arbeitnehmerüberlassung falsch läuft?

Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung ist kein kleines Formproblem. Verträge können unwirksam sein, und unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen. Außerdem können Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.

Für dich als Geschäftsführer heißt das: Arbeitnehmerüberlassung gehört nicht in die Kategorie „machen wir mal schnell“. Sie gehört in einen sauberen Prozess aus HR, Buchhaltung, Vertragsmanagement und operativer Führung.

Arbeitnehmerüberlassung sauber aufsetzen

Am besten startest du mit fünf einfachen Fragen:

  1. Ist der Bedarf wirklich vorübergehend?
  2. Hat der Verleiher eine gültige Erlaubnis?
  3. Ist der Einsatzvertrag sauber bezeichnet und konkretisiert?
  4. Sind Laufzeit, Kostenstelle, Zeiterfassung und Ansprechpartner klar?
  5. Ist geprüft, ob ein Dienstvertrag, Werkvertrag oder eine Festanstellung besser passt?

Wenn du diese Punkte vor Einsatzbeginn klärst, sparst du dir später viele Diskussionen. Arbeitnehmerüberlassung kann deinem Unternehmen helfen, flexibel zu bleiben. Aber nur, wenn sie nicht als Notlösung ohne Struktur läuft.

Für kleine und wachsende Unternehmen ist der operative Blick entscheidend: Wer verwaltet die Unterlagen? Wer prüft Rechnungen? Wer überwacht Fristen? Wer stellt sicher, dass Onboarding, Zeiterfassung und Offboarding funktionieren? Genau an diesen Stellen entscheidet sich, ob Arbeitnehmerüberlassung wirklich entlastet oder nur neue BackOffice-Arbeit erzeugt.