Vorsteuerabzugsberechtigung

Vorsteuerabzugsberechtigung: Wann kannst du profitieren?

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ermöglicht es Unternehmern, die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Dies klingt zunächst einfach, doch es gibt spezifische Voraussetzungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

Wann ist der Vorsteuerabzug möglich?

Du bist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn du als Unternehmer oder Freiberufler Eingangsrechnungen erhältst, die für dein Unternehmen Leistungen oder Waren darstellen. Voraussetzung ist, dass diese Ausgaben unmittelbar mit deiner umsatzsteuerpflichtigen Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Kauf von Büromaterial, das du für die Erbringung deiner Dienstleistung oder für den Verkauf benötigst. Auch die Vorsteuer aus Rechnungen für Geschäftsreisen, Miete für Geschäftsräume oder Ausgaben für Werbung können in der Regel abgezogen werden, solange sie der Umsatzerzielung dienen.

Wann ist der Vorsteuerabzug nicht möglich?

Der Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich, wenn die Ausgaben nicht direkt mit der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit deines Unternehmens in Verbindung stehen oder für Leistungen verwendet werden, die von der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Ein Beispiel hierfür wären Ausgaben für Güter oder Dienstleistungen, die ausschließlich für private Zwecke oder für umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten wie bestimmte Bildungs- oder Gesundheitsdienstleistungen genutzt werden. Ebenso ist der Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen, wie beispielsweise für Luxusgeschäftsessen, eingeschränkt oder nicht möglich.

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